Nachbarrecht/Landwirtschaft

Nachbarrecht/Landwirtschaft
Eine ortsübliche und nach landwirtschaftlichen Grundsätzen ordnungsgemäße Feldbestellung kann keine nachbarrechtliche Haftung im Sinne des § 39 Wasserrechtsgesetz auslösen, auch wenn damit Bodenerosion verbunden ist und dadurch der Abgang von Wasser und Schlamm auf ein Nachbargrundstück begünstigt wird (OGH 22.1.2015, 1 Ob 4/15t).

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