Werkvertrag-Rechnungslegung/Fälligkeit

Werkvertrag-Rechnungslegung/Fälligkeit
Der Werkunternehmer hat eine umsatzsteuerrechtlich korrekte Rechnung auszustellen. Fehlt beispielsweise der Hinweis gemäß § 11 Abs 1a UStG (Steuerschulderschaft des Bestellers bei ausländischem Werkunternehmer), so hindert dies die Fälligkeit der (nicht korrekten) Rechnung nicht (OGH 20.1.2015, 4Ob 262/14d).

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