Werkvertrag-Rechnungslegung/Fälligkeit

Werkvertrag-Rechnungslegung/Fälligkeit
Der Werkunternehmer hat eine umsatzsteuerrechtlich korrekte Rechnung auszustellen. Fehlt beispielsweise der Hinweis gemäß § 11 Abs 1a UStG (Steuerschulderschaft des Bestellers bei ausländischem Werkunternehmer), so hindert dies die Fälligkeit der (nicht korrekten) Rechnung nicht (OGH 20.1.2015, 4Ob 262/14d).

Online-Shops – wichtige Änderungen in der Umsatzsteuer mit 1.1.2015

Bisher waren Leistungen, die elektronisch für Endverbraucher erbracht wurden, in jenem Staat umsatzsteuerpflichtig, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Österreichische Unternehmen haben ausländischen Endverbrauchern daher 20 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Ab 1.1.2015 entsteht die Umsatzsteuerpflicht in jenem Staat, in dem der Endverbraucher seinen Wohnsitz hat.

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